Datenschutzbestimmungen für Vektor

Version 0.2 — 14. August 2026

1. Verantwortliche Stelle und Produkt

Die Vektor AG, Rennweg 45, 8704 Herrliberg, Schweiz («Vektor AG»), ist für die hier beschriebene Bearbeitung von Personendaten verantwortlich, soweit keine besondere Vereinbarung eine andere Rollenverteilung festlegt. Vektor ist das von der Vektor AG betriebene Softwareprodukt und Kundenportal.

2. Begriffe und Rechtsgrundlagen

«Bearbeitung» umfasst jeden Umgang mit Personendaten, insbesondere Erhebung, Speicherung, Verwendung, Bekanntgabe, Archivierung und Löschung. Die Vektor AG bearbeitet Daten nach dem schweizerischen Datenschutzgesetz (DSG) insbesondere zur Vertragserfüllung, aufgrund berechtigter Interessen, gesetzlicher Pflichten oder einer Einwilligung.

3. Zwecke

Die Vektor AG bearbeitet Personendaten zur Bereitstellung und Sicherheit von Vektor, zur Vertragserfüllung, Kundenbetreuung, Abrechnung, Compliance, Verbesserung der Dienste und, soweit zulässig, für Marketing. Bei aktivierter bLink-Verbindung werden Daten zusätzlich zum Abruf von Kontoauszügen, zur Erstellung und Nachvollziehbarkeit von Buchhaltungsunterlagen, zur Fehlerbehebung und zur Sicherheitsüberwachung bearbeitet.

4. Datenkategorien

Bearbeitet werden je nach Nutzung insbesondere Stamm-, Kontakt-, Vertrags-, Kommunikations-, Nutzungs-, Geräte-, Sicherheits-, Finanz-, Bank- und Buchhaltungsdaten. Dazu können IP-Adresse, Browserangaben, Protokolle von Zugriffen und Funktionen sowie von der Kundschaft bereitgestellte Daten Dritter gehören.

5. Bankdaten über SIX bLink

  1. Die bLink-Verbindung ist optional. Nach ausdrücklicher Zustimmung bei der Bank nutzt Vektor ausschliesslich den read-only Account Information Service (AIS), um CAMT.053-Kontoauszüge abzurufen. Vektor kann über diese Verbindung keine Zahlungen auslösen und keine Daten bei der Bank verändern.
  2. Zu den bearbeiteten Daten gehören die angeschlossene Bank, Kontokennungen wie die IBAN, Konto- und Saldoangaben, Transaktionen, Buchungstexte und weitere Angaben im CAMT.053-Auszug sowie technische Zustands-, Fehler- und Einwilligungsprotokolle.
  3. Beteiligte Stellen sind die Vektor AG als Betreiberin von Vektor und datenschutzrechtlich verantwortliche Stelle, die Atlanto AG, Engelgasse 2, 9000 St. Gallen, Schweiz, als Schwestergesellschaft und bei SIX registrierter bLink Service User, die angeschlossene Bank als Service Provider sowie SIX BBS AG als Betreiberin von bLink und CaaS. SIX verwahrt im CaaS-Modell den Bankzugriffstoken; Vektor speichert eine Berechtigungskennung und die für Betrieb und Nachweis erforderlichen Verbindungsdaten.
  4. Die Vektor AG verwendet die Bankdaten, um Auszüge zu importieren, als Quelldokumente zu speichern, Buchhaltungsdaten zu erzeugen oder zuzuordnen sowie den Dienst abzusichern und Fehler zu untersuchen. Die Atlanto AG unterstützt die Bankverbindung in ihrer bei SIX registrierten Rolle als bLink Service User.
  5. Beim Trennen in Vektor werden künftige Abrufe gestoppt und Vektor versucht, die CaaS-Berechtigung zu widerrufen. Eine automatische und unmittelbare Aufhebung bei jeder Bank oder jedem Service Provider kann nicht garantiert werden. Die Kundschaft muss deshalb bei Beendigung der Bankverbindung oder des Vertragsverhältnisses mit der Vektor AG die bLink-Einwilligung auch bei der betreffenden Bank oder dem zuständigen Service Provider widerrufen und die Aufhebung prüfen.
  6. Bereits importierte Kontoauszüge, Quelldokumente und Buchhaltungsunterlagen werden durch den Widerruf nicht automatisch gelöscht. Sie werden so lange gespeichert, wie dies für die Buchhaltung, Nachweiszwecke, die Vertragserfüllung oder gesetzliche Aufbewahrungspflichten erforderlich ist.

6. Profiling und automatisierte Entscheidungen

Die Vektor AG kann Daten zur Verbesserung und Personalisierung der Dienste sowie zur Erkennung von Sicherheitsrisiken auswerten. Soweit eine ausschliesslich automatisierte Einzelentscheidung erhebliche rechtliche Wirkung entfaltet, informiert die Vektor AG die betroffene Person nach Massgabe des anwendbaren Rechts und ermöglicht die erforderliche Überprüfung.

7. Empfänger und Dienstleister

Die Vektor AG kann Daten soweit erforderlich an die Atlanto AG in ihrer Rolle als bLink Service User, weitere verbundene Unternehmen, Treuhandpartner, IT-, Hosting-, Kommunikations-, Support- und Sicherheitsdienstleister, Banken, SIX BBS AG, Behörden und weitere vertraglich oder gesetzlich vorgesehene Empfänger bekanntgeben. Empfänger bearbeiten Daten nach ihrer Rolle und den anwendbaren Verträgen und Datenschutzbestimmungen.

8. Bekanntgabe ins Ausland

Werden Daten in Staaten ohne angemessenes gesetzliches Datenschutzniveau bekanntgegeben, verwendet die Vektor AG anerkannte Garantien, insbesondere geeignete Standardvertragsklauseln, oder stützt sich auf eine gesetzliche Ausnahme. Die technische Infrastruktur von Vektor und einzelne Empfänger können sich ausserhalb der Schweiz befinden.

9. Speicherdauer

Die Vektor AG speichert Personendaten nur so lange, wie es für den jeweiligen Zweck, die Geltendmachung oder Abwehr von Ansprüchen, die Vertragserfüllung oder gesetzliche Pflichten erforderlich ist. Danach werden Daten gelöscht oder anonymisiert, soweit keine Ausnahme gilt. Sicherungskopien können bis zum Ablauf ihres Löschzyklus fortbestehen.

10. Sicherheit

Die Vektor AG trifft angemessene technische und organisatorische Massnahmen gegen unbefugte oder unrechtmässige Bearbeitung sowie Verlust. Keine elektronische Übertragung oder Speicherung kann vollständig risikofrei garantiert werden.

11. Rechte betroffener Personen

Betroffene Personen können im Rahmen des anwendbaren Rechts insbesondere Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Widerspruch oder Datenherausgabe verlangen und Einwilligungen für die Zukunft widerrufen. Gesetzliche Aufbewahrungspflichten und Rechte Dritter können diese Ansprüche begrenzen.

12. Kontakt

Vektor AG
Datenschutz Vektor
Rennweg 45
8704 Herrliberg, Schweiz
E-Mail: datenschutz@vektor.ch

13. Änderungen

Die Vektor AG kann diese Datenschutzbestimmungen für die Zukunft anpassen. Wesentliche Änderungen werden angemessen mitgeteilt. Frühere Fassungen und ihr Geltungszeitraum bleiben dokumentiert.